Die Spendenkonten der Stiftung Weltweite Kirche Gottes
Für Deutschland:
Weltweite Kirche Gottes, Postbank Köln
IBAN: DE54 3701 0050 0219 0005 09, BIC: PBNKDEFF
Für Österreich:
Weltweite Kirche Gottes, Postsparkasse Wien
IBAN: AT34 0060 0000 0001 6148 80, BIC: OPSKATWW
Spenden
Die Arbeit unserer Kirche wird hauptsächlich durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder und Leser / Freunde finanziert. Diese Spenden ermöglichen es uns, den Auftrag Jesu - die Verkündigung des Evangeliums, die Zurüstung und Betreuung der Kirchenmitglieder sowie die Unterstützung von Hilfsbedürftigen - auszuführen. Ihre Unterstützung hilft uns, die Zeitschrift Nachfolge weiterhin herauszugeben und sie auch neuen Lesern anzubieten.
Spendenbestätigungen: Die Stiftung Weltweite Kirche Gottes in Deutschland, St.-Nr. 40/671/04947, ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Simmern-Zell vom 15.02.2022 als eine gemeinnützige und mildtätige Zwecken dienende Organisation anerkannt. Eine Sammelzuwendungsbestätigung wird automatisch nach Ablauf eines Kalenderjahrs erstellt und an die Spender versandt. In der Bundesrepublik Deutschland sind Spenden an gemeinnützige Körperschaften seit dem 1. Januar 2007 bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerabzugsfähig.
Spenden über das Leben hinaus ...
Gelegentlich werden wir gefragt, wie man die Arbeit der Weltweiten Kirche Gottes (WKG) nachhaltig unterstützen könne, sei es zu Lebzeiten oder nach dem Ableben. Es ist möglich, die WKG in einem Testament (z.B. durch ein Vermächtnis) zu bedenken. Testamente sind wichtig, um Angehörige auch für die ferne Zukunft abzusichern. Sie sind für Sie auch eine Möglichkeit, Ihre Werte und Ideale über den Tod hinaus zu fördern. Falls die finanzielle Unterstützung der WKG bei der Verbreitung des Evangeliums Jesu Christi zu Ihren Werten gehört, würde uns das besonders freuen. Wir würden Ihnen dann auf Anforderung gerne weitere Informationen zum Thema "Über das Leben hinaus ... Ratgeber zu Testamen-ten/Erbschaften" zusenden.
Da die Stiftung Weltweite Kirche Gottes als gemeinnützig anerkannt ist, sind Zuwendungen an sie aus Erbschaften steuerbefreit.